Die neue Grundsteuerreform

Haben Sie ein Grundstück, egal ob unbebaut, mit Haus oder Garage in Ihrem Eigentum?

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Dann wird es jetzt Zeit zu handeln!

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts musste das Gesetz zur Grundsteuer auf komplett neue Füße gestellt werden. Die aktuellen Grundsteuerwerte basieren auf Feststellungen aus den Jahren 1964 (im Westen) und sogar 1935 (im Osten). Die neue Reform soll für eine aktuelle Wertermittlung und damit mehr Gerechtigkeit sorgen.
Erstmals zum 1.1.2022 werden alle Grundstücke in Deutschland auf Basis der Grundsteuerreform von den Finanzämtern neu bewertet. Bei größeren Änderungen (z.B. Anbau, Ausbau), spätestens alle sieben Jahre, sollen die Werte neu berechnet werden.

Die von Ihnen oder Ihren Mietern jährlich zu zahlende Grundsteuer wird dann erstmals ab dem Jahr 2025 auf der neuen Grundlage berechnet.

Da für rund 36 Millionen Grundstücke Steuerbescheide erlassen werden müssen, benötigen die Finanzämter und anschließend die Städte und Gemeinden eine Menge Zeit zur Bearbeitung.


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Wie wird die Grundsteuer ermittelt?

Das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer bleibt dem Grunde nach erhalten.
Grob gesagt: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz

Dabei stellt die Ermittlung des Grundsteuerwertes eine besondere Herausforderung dar, da es mit der neuen Reform je nach Bundesland zahlreiche Ausnahmen gibt.

Etwas genauer heißt das:
Den Grundsteuerwert ermittelt das Finanzamt anhand einer sogenannten Feststellungserklärung. Das ist der Wert, der jetzt neu festgelegt wird.
Die Steuermesszahl ist gesetzlich geregelt und unterscheidet sich teilweise je Bundesland.
Den Hebesatz bestimmt die zuständige Stadt bzw. Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

Zitat vom Bundesfinanzministerium:

„Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Grundstücke kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.“

Man wird sehen, ob das stimmt … wir sind skeptisch …

 

Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Grundsteuerwertermittlung?

Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung soll durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Es wird verpflichtend sein, die Steuererklärung elektronisch abzugeben.

Das Zeitfenster für die Abgabe der Feststellungserklärung ist sehr kurz und läuft nur vom 1.7.2022 bis zum 31.10.2022. Dementsprechend ist ein frühzeitiges Zusammentragen der notwendigen Dokumente und Informationen notwendig.

Gerne stehen wir als Kanzlei Ihnen zur Seite und erstellen die notwendige digitale Steuererklärung für Sie.

 

Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit uns?

Die Software SmartGrundsteuer, mit der wir für Sie die Ermittlung des Grundsteuerwertes vornehmen, wurde eigens für die Grundsteuerreform entwickelt.

Es ist vorgesehen, dass alle wichtigen Daten und Belege online erfasst und bearbeitet werden können.

Für eine digitale Zusammenarbeit benötigen Sie lediglich eine E-Mail-Adresse und Ihr Handy für den sicheren Zugang in das Portal.
Anschließend werden Sie mit einfachen Fragen durch das Programm geleitet, sodass Sie ohne Vorkenntnisse im Steuerrecht die nötigen Angaben zur Erstellung machen können.
Selbst die Unterschrift unter die Steuererklärung und die Prüfung der Steuerbescheide wird digital erfolgen. Das hält die Abläufe schlank und vermeidet unnötige Kosten.

Je nach Art der Immobilie oder des Grundstücks sind unterschiedliche Unterlagen notwendig. Hier finden Sie eine Checkliste für die notwendigen Informationen und Unterlagen. Bei Besonderheiten kommen wir individuell auf Sie zu.

 

Was bekommen Sie, was investieren Sie?

Sie erhalten einen Rundum-Sorglos-Service durch unser Büro. Wir kennen uns in der Tiefe der Materie aus und Sie zahlen in den nächsten 7 Jahren auf keinen Fall zu viel Grundsteuer.
Bei uns haben Sie die Gewissheit, dass die Erklärung fristgerecht übermittelt wird, keine Schätzungen drohen oder Sie Verspätungszuschläge tragen müssen.

Wir machen eine ganze Menge. Dazu gehört, dass wir

  • alle notwendigen Unterlagen im Vorfeld mit Ihnen abstimmen,
  • die Bedienung der Programmoberfläche erläutern, falls nötig
  • Ihre Daten kontrollieren und Rückfragen mit Ihnen klären,
  • die Erklärung vorbereiten und alle erforderlichen Berechnungen durchführen,
  • nach der DSGVO sichere digitale Aufbewahrung der nötigen Unterlagen bieten. Die Weitergabe erfolgt nur an das Finanzamt
  • Ihnen ein digitales Exemplar Ihrer Steuererklärung zur Kontrolle schicken,
  • die Daten nach Unterschrift an das Finanzamt übermitteln.

 

Ihre Investition beträgt ein Promille des errechneten Grundsteuerwertes, mindestens 350 Euro, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.

Einfamilenhaus VillaBeispiel:

Sie besitzen eine Doppelhaushälfte mit einer Garage in Erkelenz, Baujahr 2016 und trauen sich zu, die Daten selbst online vorzubereiten.
In dem Fall investieren Sie in Ihre Feststellungserklärung nur 350 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, also 416,50 Euro.

Auf Wunsch verarbeiten wir Ihre Belege auch auf Papier, klären Fragen z.B. bei fehlenden Bauunterlagen, sprechen zur Bewertung mit dem Finanzamt, einem Architekten oder Bauingenieur, prüfen abschließend den Bescheid oder legen Rechtsmittel ein.
Außerdem klären wir auch die vom Finanzamt gestellten Rückfragen – bei Fangfragen des Finanzamtes sind wir ja sehr erfahren.
In dem Fall investieren Sie nochmals 50 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, also 59,50 Euro, pro halber Stunde Zeitaufwand.

Handelt es sich um ein Grundstück zur Vermietung, beteiligt sich das Finanzamt übrigens an der Angelegenheit und Ihre Investition ist steuerlich abzugsfähig.

direkt und persönlich
Steuern : Finanzen

Steuerbüro Dirk Potrafke
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Paul-Rüttchen-Str. 40
41812 Erkelenz
Telefon 0 24 31/97 21 19-0
Telefax 0 24 31/97 21 19-88
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